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News-Archiv | Artikel vom 15.03.2023

Urlaubspläne? So sichern Sie die Kosten ab

Ob im Sommer am Strand, im Winter auf der Piste, ob in weiter Ferne oder ganz nah der Heimat – Urlaub zählt zur schönsten und kostbarsten Zeit des Jahres. Die Auszeit vom Alltagsstress, das Kennenlernen neuer Länder und Kulturen und eine intensive Zeit mit der Familie sind wichtige Anker in unserer schnelllebigen Welt. Das lassen sich die Menschen auch immer mehr kosten.

Bereits 2021 gaben die Deutschen pro Person über 1.200 Euro für den Haupturlaub in Europa aus. Die Inflation erhöht aktuell die Ausgaben für Unterkunft, Transport, Verpflegung und Freizeitaktivitäten vor Ort weiter. Vor dem verdienten Urlaub stehen also in der Regel hohe Sparanstrengungen an. Mit Blick auf die Gesamtkosten ist eine finanzielle Absicherung der Reise daher immer sinnvoller. Durch einen Unfall oder eine Erkrankung vor Reisebeginn müssen viele Urlaube kurzerhand abgebrochen werden. Auch Schäden am Wohneigentum und unerwartete private oder berufliche Veränderungen sind häufige Gründe, warum der lang geplante Urlaub nicht stattfinden kann. Fehlt es an Versicherungsschutz sind Anzahlung und Stornokosten meist verloren und der nächste Urlaub in weite Ferne gerückt.

Gründe für Storno oder Abbruch des Urlaubs

  • Schwe­re Krankheit oder Todesfall in der Familie
  • Verletzungsfolgen nach einem Unfall
  • Schwangerschaft
  • Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Impfunverträglichkeit
  • Schäden am eigenen Haus durch Sturm/ Feuer etc.

Dabei kann eine Reiseversicherung die gesamte Familie und jeden Urlaub rundum schützen. Die wertvolle Zeit ist bei einem Rücktritt oder Abbruch zwar verloren, aber das Loch in der Haushaltskasse ist schnell wieder gefüllt.

Die wichtigsten Versicherungen rund um den Urlaub

Reiserückritt
Die Reiserücktrittskostenversicherung erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn man eine gebuchte Reise nicht antritt. Als Gründe zählen beispielsweise eine Schwangerschaft, ein Todesfall in der Familie, ein Unfall, Arbeitsplatzverlust, Schäden am Wohneigentum durch einen Sturm oder ein Feuer oder auch schwere Krank­hei­ten. Ob eine Covid-Erkrankung als Grund zählt, ist vor einem Abschluss den Bedingungen der Versicherung zu entnehmen. Hier haben die Anbieter ihre Leistungen sehr unterschiedlich ans Pandemiegeschehen angepasst.

Reiseabbruch
Eine Erkrankung (eines Angehörigen in der Heimat) oder auch unerwartete Begebenheiten am Urlaubsort können eine vorzeitige Rückreise erfordern. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die entstehenden Mehrkosten, für nicht in Anspruch genommene Leistungen oder wenn man zu einem verlängerten Aufenthalt gezwungen ist. Die Gründe sind denen der Reiserücktrittsversicherung ähnlich, daher gibt es die Reiseabbruch- auch oft (nur) in Kombination mit einer Reiserücktrittspolice.

Reisegepäck
Sicher am Zielort gelandet, stellt man mit Erschrecken fest, dass Koffer fehlen oder beschädigt sind. Den Schaden ersetzt eine Reisegepäckversicherung, solange sich das Gepäck im Gewahrsam der Fluggesellschaft befand. Darüber hinaus sind Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit mitversichert.

Auslandskranken
Mit wenigen Ausnahmen leistet die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bei Fernreisen ist man dann Selbstzahler. Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich aber auch bei Reisen innerhalb der EU, da Kosten nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist nicht mitversichert.

Reise-Schutzbrief 
Mit einem Reise-Schutzbrief erhalten Versicherte Unterstützung bei Problemen vor Ort. Über die Servicezentralen der Versicherer hat man so immer einen Ansprechpartner im Schadenfall, der Sprachbarrieren im Ausland abbauen und vermittelnd helfen kann.   

Corona-Pakete
Viele Anbieter haben die Pandemie aufgegriffen und sichern über optionale Covid-Bausteine zum Beispiel Mehrkosten einer behördlich angeordneten Quarantäne ab, gewähren Schutz bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgrund von Covid 19 oder erstatten die Kosten bei Verweigerung der Beförderung oder Einreise aufgrund erhöhter Temperatur (z.B. durch Airline).




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