Immobilien sind unter juristischen Gesichtspunkten "unbewegliche Güter". Dazu zählen neben Gebäuden und Bauwerken auch unbebaute Grundstücke. Ist ein Grundstück bebaut, wird das Grundstück inklusive Gebäude als Immobilie bezeichnet. Immobilien sind Geschäftsgebäude, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Villen, Wohnungen oder auch Fabrikgebäude. Sie stellen einen unvergänglichen Wert dar, wenn Preis, Qualität und Lage stimmen. Dieser Wert geht dann auch durch Krisen an der Börse nicht verloren.
Der Wert einer Immobilie steigt außerdem mit den Jahren stetig. Vermieten Sie die eigene Immobilie, ergeben sich daraus wieder zusätzliche Einnahmen. Hinzu profitieren Sie von der günstigen steuerlichen Behandlung von Wohneigentum und Vermietung eigener Immobilien. Immobilien sind zudem eine gute und beliebte zusätzliche Altersvorsorge. Ist Ihre Immobilie bis zum Rentenanfang bezahlt, sparen Sie künftig Miete. Das ist so viel wert, wie eine zweite Rente. Das Wohneigentum können Sie außerdem vererben. Die 2009 in Kraft getretene neue Erbschaftssteuer hat dabei positive Auswirkungen, wenn Sie die genutzte Immobilie an Ihre Kinder oder Ihren Ehepartner vererben. Keine Erbschaftssteuer muss gezahlt werden, wenn die Immobilie vom Erben mindestens zehn Jahre lang selbst genutzt wird.
Bei der Aufnahme eines Kredits ist der Besitz einer Immobilie für Sie von Vorteil, da diese Ihrer Bank Sicherheit bietet. Bevor Sie Eigentümer einer Immobilie werden, muss der Kaufvertrag von einem Notar beurkundet werden. Anschließend erfolgt die Eintragung ins Grundbuch.